eBay – Die Verkäuferhölle

Ich weiß ja nicht woran es liegt, aber eBay als Verkäufer ist für mich immer wieder ein Erlebnis. Gerade bei Selbstabholer Artikeln. Und komischer Weise immer bei Rechnern. Die bekomme ich immer mal wieder in die Finger um sie für Freunde oder Familie bei eBay loszuwerden.

Natürlich hab ich da keinen Karton für und erst recht keine Lust und Zeit das Ding zur Post zu schleppen oder Werktags zwischen 08:00 und 18:00 auf den DHL Abholservice zu warten.
Und so landen die dann groß und fett nur für Selbstabholer bei eBay. Aber 2 von 3 mal hab ich dann so einen Depp, der den Artikel ersteigert und dann meint, ich könnte ihn ja nun doch verschicken.
Boah ey, was für Assis. Klar eBay erstatten in dem Fall sämtliche Gebühren. Aber was soll der Sch…

Gerade wieder so ein Idiot. 4 Tage nach Auktionsende meldet er sich dann mit folgender Email:

Hallo! Es ist richtig das ich während dieser Aktion ein gebot gemacht hatte,war aber nicht im glauben das ich den Rechner ohne wissens ersteigere da ich es nicht einmal mitbekommen hatte erst über meine e mail.Zum zweiten muss ich leider vom kauf zurück treten,Da ich nicht wegen diesem Rechner über 600km nach Düsseldorf fahren komme (Sprich HIN und Zurück).Da ist mir wirklich der Rechner viel zu teuer. Mfg

Keine Entschuldigung, nichts…. Ich ihm erstmal freundlich geantwortet:

Halllo,
schön, dass Sie sich endlich zu einer Antwort haben hinreißen lassen. Ich zitiere mal eben aus dem Rechtsportal von eBay Deutschland:

Rechtliche Informationen für Käufer
1. Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

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Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen.
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt. Weitere Informationen zum Vertragsschluss finden Sie hier.

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Wenn Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben oder den Artikel über „Sofort-Kaufen“ erwerben, erklären Sie damit die Annahme des Angebots.

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.

Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.

Beim Erwerb eines Artikels von einem gewerblichen Verkäufer haben Sie jedoch in der Regel die Möglichkeit, sich von dem Vertrag durch Ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht wieder zu lösen.

Mfg

Und jetzt kommts, seine Antwort, keine Entschuldigung von dem Penner, was der wohl für eine Erziehung genossen hat, Herzlichen Glückwunsch an die Eltern, jetzt vergleicht er mich doch tatsächlich mit Neckermann…

Hallo!
Ich möchte ihnen Mitteilen das ein Käufer auch rechte besitzt und seine meinung ändern kann.Das man doch durch einer Ersteigerung den Artikel wiederrufen kann.Sie können den Ersteigerten Rechner auch ein angebot an die Unterlegenen Bietern senden.Glaub kommen sie dann von ihre nähe oder stellen sie ihn einfach nochmal rein.Was ich nicht verstehe warum kann mann keine Rechner verschicken?Er ist doch bestimmt nicht so gross und schwer um ihn zur Post zu bringen übrigens im Supermarkt gibt es jede menge Kartons wo sie bestimmt nicht mehr brauchen.Das müsste aber ein riessiger Rechner sein,ich würds verstehen wenn es ein grosser schwerer Server wäre das ist er aber nicht.Sie haben nur keinen bock diesen zu verpacken zur Post zu bringen und zu mir verschicken.Ich frage mich wenn es Neckermann so machen würde, würde er bald nichts mehr verkaufen.Aber gut wenn sie ihn nicht verschicken wollen dann vergessen sie es einfach mit diesem kauf es gibt noch andere Rechner wo mit der Post oder auch Hermes geliefert werden.Aber wie gesagt verkaufen sie den Rechner an andere Leute, habe echt kein bock mehr mich mit diesem thema zu befassen.Und auch keine intresse mehr von diesem Rechner.

Also, was haben wir, einen Spacken der zu blöd für eBay ist, der nicht in der Lage ist, sich vernünftig auszudrücken oder einen Sachverhalt zu begreifen. Auf seine Rechtschreibung geh ich mal gar nicht erst ein. Und einen Sozialkrüppel, der sich nicht mal entschuldigen kann, wenn er Scheiße baut.

Also ihr eBayer da draußen, wenn ihr an diesen Käufer geraten solltet, habt Mitleid.

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